Statuten BirdLife Langenthal

 
Die wichtigsten Artikel:
 
3.     Zweck und Ziele
Der Verein bezweckt den Schutz, die Pflege und die Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen der Tiere, Pflanzen und Pilze, speziell auch der Vogelwelt, sowie die Erhaltung der Natur und Förderung der Biodiversität in der Gemeinde Langenthal und in den angrenzenden Gebieten.
 
BirdLife Langenthal ist bestrebt, diesen Zweck zu erreichen durch:

a)    Die Erhaltung der natürlichen Vielfalt der in unserer Gegend typischen Tier- und Pflanzenwelt;
b)    Schutz der bedrohten Arten durch Erhaltung, Schaffung und Pflege ihrer Lebensräume und durch weitere geeignete Massnahmen;
c)    Information seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit und Förderung eines verstärkten Verantwortungsbewusstseins für Natur und Umwelt, beispielsweise durch Vorträge, Kurse, Exkursionen und Ausstellungen; 
d)    Kontakt und Zusammenarbeit mit Behörden und zielverwandten Organisationen;
e)    Vertretung der Interessen der Natur bei Behörden;
f)    Beschaffung und Unterhalt von Nistgelegenheiten freilebender Vögel;
g)    Förderung der Jugendarbeit;
h)    Erwerb und Pacht von Grundstücken insbesondere von Naturschutzobjekten, Kulturland und Wald.

 

5. Mitgliedschaft
 
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. BirdLife Langenthal besteht aus:
a)    Einzelmitgliedern mit einfachem Stimmrecht;
b)    Familienmitgliedern mit doppeltem Stimmrecht, sofern auch mindestens zwei Personen an der Hauptversammlung anwesend sind;
c)    Ehrenmitgliedern mit einfachem Stimmrecht;
d)    juristischen Personen mit einfachem Stimmrecht.
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.