Statuten BirdLife Langenthal
a)    Die Erhaltung der natürlichen Vielfalt der in unserer Gegend typischen Tier- und Pflanzenwelt;
b)    Schutz der bedrohten Arten durch Erhaltung, Schaffung und Pflege ihrer Lebensräume und durch weitere geeignete Massnahmen;
c)    Information seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit und Förderung eines verstärkten Verantwortungsbewusstseins für Natur und Umwelt, beispielsweise durch Vorträge, Kurse, Exkursionen und Ausstellungen; 
d)    Kontakt und Zusammenarbeit mit Behörden und zielverwandten Organisationen;
e)    Vertretung der Interessen der Natur bei Behörden;
f)    Beschaffung und Unterhalt von Nistgelegenheiten freilebender Vögel;
g)    Förderung der Jugendarbeit;
h)    Erwerb und Pacht von Grundstücken insbesondere von Naturschutzobjekten, Kulturland und Wald.
a) Einzelmitgliedern mit einfachem Stimmrecht;
b) Familienmitgliedern mit doppeltem Stimmrecht, sofern auch mindestens zwei Personen an der Hauptversammlung anwesend sind;
c) Ehrenmitgliedern mit einfachem Stimmrecht;
d) juristischen Personen mit einfachem Stimmrecht.
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.